Bei nachfolgend Komponenten bedarf es, je nach Anwendung und Verfahren zu klären, ob die Notwendigkeit einer Ausführung in Edelstahl besteht.
- Schutzbehälter, oder Schutzwannen zur sekundären Stoffumschließung.
- Schwere Gestelle, Konsolen, etc. außerhalb von Flüssigkeitsbereichen.
- Treppen, Aufstiege, Geländer
- Kabelkanal und Kabelführungen
- Schaltschrank und Klemmkasten
- etc.
Es sollte davon auszugehen sein, dass bei diesen Baugruppen im Normalfall und unter Voraussetzung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Anlage, kein direkter Kontakt zu den Flüssigkeiten bestehen wird. Hier ist unseres Erachtens nach, keine unbedingte Ausführung in Edelstahl zwingend erforderlich.
Eine individuelle Auslegung der verschiedenen Komponenten ist im erweitertem Sinne jedoch möglich.